AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Allgemeines

1.2. Kontaktinformationen

Bronk Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend „BRONK“)
Auf dem Knuf 14a
59073 Hamm
Deutschland

Handelsregister AG Hamm, HRB 6106
vertreten durch die Geschäftsführerin Alina Bronk 
USt ID  DE247691040
Telefon: 02381-9876950 (deutsches Festnetz)
E-Mail: info@bronk-handel.de


3. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für ein mit BRONK gegebenenfalls zustande kommendes Vertragsverhältnis sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort der Leistung und etwaiger Nacherfüllungsansprüche sowie als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BRONK – Hamm/Nordrhein-Westfahlen – vereinbart. BRONK bleibt es jedoch vorbehalten, am allgemeinen Gerichtsstand der vorgenannten Personen zu klagen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn BRONK diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn BRONK in Kenntnis solcher Bedingungen des Vertragspartners dessen Zahlung vorbehaltlos annimmt.
  5.  
  6. Hinweise zur Streitbeilegung
    1. Online-Streitbeilegungs-Verordnung
      Nach geltendem Recht ist BRONK verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist unter https://ec.europa.eu/odr zu finden.

      BRONK beteiligt sich an Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform nicht. BRONK bietet dem Kunden jedoch insbesondere die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per Telefon (+49 2381-9876950) oder über das Kontaktformular.
    2. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
      BRONK nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


5. Gast- und Kundenkonto

  1. Eine Bestellung zur Lieferung oder eine Reservierung zur Abholung am Lager kann nur mittels Registrierung für ein einmaliges Gastkonto oder ein dauerhaftes Benutzerkonto („Kundenkonto“) erfolgen. Die Nutzung weiterer Services von BRONK ist nur bei Registrierung für ein Kundenkonto möglich.
  2. Registrieren dürfen sich nur natürliche Personen und entsprechend berechtigte natürliche Personen als Vertreter juristischer Personen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind.
  3. Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Kunde einen Link an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, durch dessen Anklicken die Registrierung bestätigt wird (Double-Opt-In-Verfahren).
  4. Beim Anlegen eines Benutzerkontos wird die Zustimmung zur Geltung dieser AGB für künftige Käufe vereinbart.
  5. Sofern der Kunde ein Kundenkonto anlegt, wählt sich der Kunde bei der Registrierung selbst ein Passwort, mit dem er sich künftig „Einloggen“ kann. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und nicht weiterzugeben. Hat der Kunde Grund zur Annahme, dass sein Passwort anderen bekannt ist, ist dieses unverzüglich zu ändern.
  6. Nach Einrichtung eines Kundenkontos ist eine Nutzung der damit verbundenen Funktionen im von BRONK jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Rahmen möglich; ein Anspruch auf diese Funktionen besteht jedoch nicht und eine Verfügbarkeit wird nicht gewährleistet. Sobald der Kunde die Löschung seiner Kundendaten und/oder seines Kundenkontos verlangt, ist eine Nutzung nicht mehr möglich.


6. Verhaltenskodeks

  • Datenschutz
    BRONK geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich um Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verwendet.

    Die Mitarbeiter und Beauftragten von BRONK sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

    Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte können Sie jederzeit den Datenschutzhinweisen entnehmen.

B. „Online bestellen“

1. Bestellung, Vertragsschluss, Vertragstext

  1. Bezüglich der im Onlineshop präsentierten Produkte und Leistungen kann der Kunde mittels dem Absenden einer Bestellung ein verbindliches Angebot abgeben. Dazu sind durch den Kunden zunächst durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ einzelne Artikel auszuwählen. Der weitere Bestellvorgang erfolgt durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ im Warenkorb und Eingabe der im Rahmen des Bestellvorgangs abgefragten Daten. Vor Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung auf Eingabefehler zu prüfen und diese durch Klicken auf den, Hyperlink „ändern“, der dem jeweiligen Artikel zugeordnet ist, zu berichtigen. Der Bestellvorgang wird durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ abgeschlossen. Nach Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ erhält der Kunde per E-Mail eine automatische Bestelleingangsbestätigung von BRONK.
  2. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich wie folgt zustande:
  • Vertragsschluss bei Zahlungsaufforderung
    Ein Vertragsschluss erfolgt, sobald und sofern BRONK den Kunden zur Zahlung auffordert, z. B. indem er den Kunden nach dem Klick auf „Jetzt kaufen“ zur Durchführung der Zahlung an einen entsprechenden Dienstleister weiterleitet.
  • Vertragsschluss in anderen Fällen
    In anderen Fällen wird das Angebot durch BRONK erst angenommen, sofern und sobald BRONK den Versand des Produktes mittels Versandnachricht bestätigt. Diese Entscheidung über die Annahme der Bestellung erfolgt spätestens binnen 5 Kalendertagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden. Erfolgt die Entscheidung in dieser Zeit nicht, ist der Kunde an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden.

BRONK speichert den Vertragstext nicht für Sie.


2. Preise, Zahlung, Rechnung

  1. Alle Preise werden in Euro (€) ausgewiesen und enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung kann per Kreditkarte, durch Vorauszahlung per Überweisung, über Sofortüberweisung, PayPal, Rechnungskauf und  Bezahlung im Betrieb „Auf dem Knuf 14a, 59073 Hamm) erfolgen, sofern die jeweilige Zahlungsart für die aktuelle Bestellung verfügbar ist.
  3. Bei Kreditkarte und Kundenkarte wird frühestens mit dem Versenden der Ware abgebucht, bei Sofortüberweisung und PayPal direkt nach Ausführen der Überweisung.
  4. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von BRONK ein Datenaustausch mit anderen Kredit- und Zahlungs-Dienstleistungsunternehmen vorgenommen. Die Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen des Kunden auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten bezieht BRONK von seinem Dienstleister. Sofern und bevor BRONK eine Bonitätsprüfung durchführen möchte, werden Sie hierzu um Ihre Einwilligung gebeten.
  5. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (14 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote.
  6. BRONK und der Kunde vereinbaren hiermit, dass Rechnungen elektronisch versendet werden.


3. Eigentumsvorbehalt bei anderen Zahlarten als Kauf auf Rechnung

  1. Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des BGB sind, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Preises aus dem jeweiligen Vertrag das Eigentum an der vertragsgegenständlichen Ware vor.
  2. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, gilt bezüglich des Eigentumsvorbehaltes folgendes:
  • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von BRONK, bis alle Forderungen erfüllt sind, die BRONK gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen. Besteht ein Kontokorrent, so besteht die zu sichernde Forderung aus der jeweiligen Saldoforderung.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  • Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und über sie im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen bzw. die Saldoforderungen aus Kontokorrent des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Vertrieb der Vorbehaltsware (durch Kauf-, Werkvertrag u.a. Verträge) sowie Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die gegen Dritte (inkl. Abnehmer) aus unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung und/oder Ansprüche auf Versicherungsleistungen entstehen, tritt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages der betroffenen Vorbehaltsware ab. Zudem tritt der Kunde seine vorbenannten Forderungen in Höhe eines über den Rechnungsbetrag hinausgehenden Sicherheitsaufschlages von 10 % an den Verkäufer sicherungshalber ab, es sei denn, dieser Abtretung stehen Rechte Dritter entgegen.
  • Der Verkäufer nimmt diese Abtretungen hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung im eigenen Namen für den Verkäufer einzuziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Der Verkäufer wird die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere mit der Entgeltforderung in Verzug gerät – , ist der Verkäufer berechtigt, vom Kunden die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und Schuldner, die Mitteilung der Abtretung an die Schuldner und die Aushändigung aller Unterlagen sowie alle Angaben, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt, zu verlangen. Der Kunde darf die Forderungen nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwiderruflich, die Gegenleistung solange an den Verkäufer zu bewirken, wie noch Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden bestehen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, eine Verarbeitung und/oder Umbildung allein der Vorbehaltsware bzw. der Vorbehaltsware mit anderen Stoffen nur für den Verkäufer als Hersteller vorzunehmen.
  • Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und der Verkäufer sich einig, dass der Kunde dem Verkäufer bei Verbindung oder Vermischung anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an.
  • Für den Fall der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware selbst, insbesondere die Regelungen zur Abtretung gem. Aufzählungspunkt 3.
  • Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde, wobei Anwaltskosten nach RVG abgerechnet werden.
  • Auf Wunsch des Kunden ist der Verkäufer verpflichtet, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der dem Verkäufer zustehenden offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auszuwählen.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von BRONK unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Befindet sich der Kunde gegenüber BRONK mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


4. Eigentumsvorbehalt bei der Zahlart Kauf auf Rechnung

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.


5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Verzug

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von BRONK unbestritten oder anerkannt sind oder die Gegenansprüche des Kunden sich aus einem Rückabwicklungsverhältnis nach Widerruf ergeben. Außerdem hat der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder die Gegenansprüche des Kunden sich aus einem Rückabwicklungsverhältnis nach Widerruf ergeben.
  2. Befindet sich der Kunde gegenüber BRONK mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


6. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Spedition. Die Art der Lieferung hängt von dem oder den bestellten Artikeln ab und wird von BRONK vor Vertragsschluss angeboten. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift auf dem deutschen Festland. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Transport per Spedition die Anlieferung der Ware auf LKW-befahrbarer Straße bis zur Abladestelle am Fahrzeug, nicht jedoch den Weitertransport zur Verwendungs- bzw. Lagerstelle. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson, über.
  2. Die Lieferzeit ist individuell, diese finden Sie direkt am Artikel. Die dort angegebene Lieferzeit beginnt
  • bei Zahlung per Vorauskasse im Markt oder Vorauszahlung per Überweisung am ersten Werktag nach Eingang der Zahlung bei BRONK
  • bei Zahlung per Paypal oder per Sofortüberweisung am ersten Werktag nach Erteilung des Zahlungsauftrages,
  • bei anderen Zahlungsarten am ersten Werktag nach Zugang der Bestellung

Die Zustellung von Paketlieferungen erfolgt von Montag bis Samstag, ausgenommen Feiertage. Die Zustellung von Speditionslieferungen erfolgt werktags von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage.


7. Transportschäden, Mängel
Sollte der Kunde offensichtliche Mängel jedweder Art an der Verpackung oder der Ware bei Lieferung feststellen, so soll der Kunde dies kurzfristig nach Erhalt der Ware in Textform BRONK anzeigen. Offensichtliche, äußerlich erkennbare Transportschäden soll sich der Kunde bei Übergabe der Sendung von der Transportperson schriftlich bestätigen lassen. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Kunden werden hierdurch nicht beschränkt.


8. Mängelrechte, Haftung

  1. Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart oder nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
  2. Handelt es sich um Gebrauchtartikel (z. B. Ausstellungsstücke), haftet BRONK nur für Nacherfüllungsansprüche bezüglich Mängeln, die im ersten Jahr nach Übergabe in Erscheinung treten.
  3. BRONK haftet dem Kunden für andere als Mängelrechte (vergleiche hierzu Absatz 1.) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung (z. B. Garantiehaftung, Haftung nach Produkthaftungsgesetz), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei unerlaubten Handlungen, bei Arglist und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nach Gesetz. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von BRONK gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.


9. Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

 

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